Sie sind in Ihrer evangelischen Kirche herzlich willkommen!

Wie laden Sie herzlich ein, den christlichen Glauben neu zu entdecken und ihn gemeinsam mit anderen zu leben.

 

Wie kann ich eintreten?

Wenden Sie sich an eine Pastorin oder einen Pastor und vereinbaren Sie ein Gespräch. Inder Regel gehören Sie mit dem Wiedereintritt zur Gemeinde Ihres Wohnortes. Wenn Sie es wünschen, können Sie auch zu einer anderen Kirchengemeinde gehören.

 

Was muss ich mitbringen?

Den Personalausweis, möglichst eine Taufbescheinigung und - so vorhanden - einen Beleg Ihres Kirchenaustritts.

 

Wie ist der Ablauf?

Zu jedem Eintritt gehört ein Gespräch. Keine Angst: Es wird keine Glaubensprüfung sein! Aber es ist doch gut sich zu informieren, was es mit der Kirchengliedschaft auf sich hat. Übrigens können Sie auch dann das Gespräch suchen, wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie wirklich in die Kirche eintreten wollen.

Im Anschluss daran erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihren Eintritt. Sie sind dann Mitglied einer Ortsgemeinde und gehören zur Evangelischen Kirche.

 

Was kostet mich der Eintritt?

Gebühren für den Eintritt gibt es natürlich nicht. Aber mit Beginn des Folgemonats werden Sie kirchensteuerpflichtig. Neun Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer kommen dann der kirchlichen Arbeit zugute. Die Summe wird bei Ihrer Steuererklärung in voller Höhe als Sonderausgabe abgesetzt. Wenn Sie keine Steuern zahlen müssen, ist Ihre Kirchengliedschaft kostenfrei.