Schutzkonzept und Schulungen

Auch in 2026: Grundschulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt

Alle beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, alle ehrenamtlich Mitarbeitenden, alle Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher im Kirchenkreis Cuxhaven-Hadeln, in seinen Kirchengemeinden und in seinen Einrichtungen sind seitens der Landeskirche verpflichtet, an Grundschulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt teilzunehmen.

In den Themenblöcken dieser Grundschulungen geht es um

  • Definition: Was ist sexualisierte Gewalt?
  • Fallbeispiele
  • Täterstrategien
  • Schutzkonzept

Uns ist bewusst, dass im Kreis der Schulungs-Teilnehmenden auch Betroffene von sexuali­sierter Gewalt sind/sein werden. Auch für sie möchten wir eine Teilnahme „gut verträglich“ er­möglichen.

Unsere Schulungen werden deshalb jeweils von einem Zweier-Team durchgeführt. Wenn sich je­mand innerhalb einer Grundschulung unwohl fühlt, kann ein Team-Mitglied sich um die­se Person direkt kümmern, während das andere Team-Mitglied die Grundschulung weiter­führt. Falls Betroffene Bedenken haben – bezogen auf die Teilnahme an der Grundschulung –, können sie deswegen gern vorab mit der Schulungsleitung Kontakt aufnehmen.