Mitwirken bei Gesetzesvorhaben der Landeskirche

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Seit dem 1. Januar 2020 gilt die neue Kirchenverfassung. Ein wichtiger Punkt darin ist, dass Kirchenmitglieder, Kirchenvorstände oder Kirchenkreisvorstände bei wichtigen Gesetzesvorhaben ein Mitspracherecht haben.

Die Übersichtsseite zeigt, welche Gesetzesvorhaben gerade in der Diskussion, in Planung oder abgeschlossen sind. Ab dem 1. August beginnt zum Beispiel das Beteiligungsverfahren für die neue Kirchenkreisordnung.

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