Mail vom 13.10.2020

An die Kirchenvorstände und Pfarrämter (über die Superintendenturen)
An die Kirchenkreisvorstände und Superintendenturen
An die Leitungen der landeskirchlichen Einrichtungen
Den Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfen zur Kenntnis

 Neue bzw. überarbeitete Empfehlungen auf der Grundlage derNiedersächsischen Corona-Verordnung vom 9. Oktober 2020

 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,

seit dem 9. Oktober ist eine neue Verordnung in Kraft, die einige Änderungen beinhaltet bzw. Klarstellungen vornimmt, die für die kirchliche Arbeit in den kommenden Wochen von Bedeutung sind. Wir haben daraufhin unsere bisherigen Handlungsempfehlungen überarbeitet und geben Ihnen auch ein Muster für ein Hygienekonzept für alle kirchlichen Veranstaltungen und Gottesdienste an die Hand.

Auf unsere Nachfrage hin hat uns der Staatssekretär im Ministerium für Gesundheit und Leiter des Krisenstabes mitgeteilt, dass für Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen, drinnen wie draußen, nur § 9 der Verordnung maßgeblich ist. Voraussetzung für Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen ist das Vorliegen eines Hygienekonzeptes, wie es nach § 4 gefordert ist.

Konkret bedeutet das: die bisherige Vorgabe, dass Veranstaltungen draußen nur möglich sind, wenn entsprechende Sitzgelegenheiten vorhanden sind, die die Einhaltung des Mindestabstandes gewährleisten, so nicht mehr gilt. Für viele geplante Weihnachtsgottesdienste ist wichtig: es sind also auchVeranstaltungen im Stehen möglich – allerdings ist auch da die Einhaltung des Mindestabstandes zu gewährleisten.

Die Mustervorlage für ein Hygienekonzept berücksichtigt dabei die Vorgaben in den Paragraphen 4, 7 und 8 der Niedersächsischen Verordnung. Wir empfehlen auch für die Fälle, wo es nicht vorgeschrieben ist, weiterhin eine Dokumentation der Teilnehmenden. Das Musterkonzept ist jeweils durch entsprechende Angaben für die konkrete Veranstaltung oder das Veranstaltungsformat zu vervollständigen. Es wird Veranstaltungen geben, auf die dieses Musterkonzept nicht eins zu eins anwendbar ist. Trotzdem kann es als Vorlage für ein zu erarbeitendes Konzept dienen.

Bitte beachten Sie auch die Unterscheidung in den „Rechtlichen und organisatorischen Hinweisen für Gottesdienste und Veranstaltungen“, welche Veranstaltungen anzeigepflichtig und welche genehmigungspflichtig sind. Wir empfehlen grundsätzlich, möglichst frühzeitig mit den örtlichen Behörden Kontakt aufzunehmen.

Aus der aktuellen Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung ergibt sich weiterhin, dass die bisherige Begrenzung auf 50 Personen beim Gang zum Grab nicht mehr gilt. Bitte weisen Sie aber weiterhin bei der Trauerfeier darauf hin, dass auch auf dem Friedhof die Abstandsregel gilt.

Unsere Handlungsempfehlungen stehen unter dem Vorbehalt, dass es in den kommenden Wochen aufgrund der Infektionslage zu regionalen Einschränkungen kommen kann, die dann auch Auswirkungen haben können für kirchliche Veranstaltungen. Angesichts steigender Infektionszahlen bitten wir dringend um die Einhaltung der staatlichen Vorgaben und der Handlungsempfehlungen der Landeskirche. Nicht-Beachtung der oder Nachlässigkeiten im Umgang mit den Regelungen in wenigen Gemeinden, die zu einem Infektionsherd führen könnten, hätten dann möglicherweise Folgen für alle anderen Gemeinden in der Landeskirche.

Inzwischen sind auf den Webseiten des Michaelisklosters zahlreiche Ideen und Entwürfe für die Gestaltung von Gottesdiensten von Reformationstag und Ewigkeitssonntag bis Advent und Weihnachten eingestellt.

Sie finden diese unter https://www.michaeliskloster.de/in-zeiten-von-corona.

Auf unserer zentralen Webseite unter https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2020/02/2020-02-28_2finden sich inzwischen mehr als 30 verschiedene Handlungsempfehlungen für die verschiedenen Bereiche kirchlichen Lebens. Wir werden diese auch in den kommenden Wochen stets aktualisieren, wenn Veränderungen der Niedersächsischen Verordnung dieses erforderlich machen. Zugleich werden wir prüfen, ob und wie wir die Vielzahl der Handlungsempfehlungen straffen und zusammenfassen können.

Trotz aller Einschränkungen: wir wünschen Ihnen viel Freude an den Planungen und Vorbereitungen für Gottesdienste und Veranstaltungen in Ihrer Gemeinde.

Mit herzlichen Grüßen

Arend de Vries
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Geistlicher Vizepräsident imLandeskirchenamt Hannover
Leiter der Abteilung 2
"Kirchliche Handlungsfelder - Theologie-Gottesdienst- Mission - Ökumene"
Rote Reihe 6,  30169 Hannover
Tel.: 0511 / 12 41 - 324
Mob.: 0171 - 41 25 831
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